Alles Wichtige zum Aufnahmeverfahren

Anmeldung für das Schuljahr 2025/2026

Sie können Ihr Kind vom 24.2. bis zum 7.3.2025 zwischen 8 Uhr und 14 Uhr an unserem Gymnasium anmelden.

Das Sekretariat ist freitags nur bis 12 Uhr geöffnet.

Bitte beachten Sie folgende Sonderöffnungszeiten an Karneval (an diesen Tagen hat unser Sekretariat geschlossen):

Donnerstag, 27.2.2025, geschlossen

Freitag, 28.2.2025, geschlossen

Montag, 3.3.2025, geschlossen

Dienstag, 4.3.2025, geschlossen


 

Bei der Anmeldung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Kopie des Zeugnisses der Grundschule zum ersten Halbjahr der vierten Klasse mit der Empfehlung für die weiterführende Schule
  • Anmeldeschein, den Sie mit dem Zeugnis des ersten Halbjahres der vierten Klasse von der Grundschule erhalten
  • Geburtsurkunde mitbringen, nur wenn das Kind von einer privaten und konfessionell gebundenen Grundschule kommt oder von außerhalb (aufgrund von Umzug, etc.)
  • Nach kurzfristigem Umzug, bitte Meldebescheinigung vorlegen
  • Füllen Sie bitte außerdem unsere Dokumente zur Anmeldung  aus und bringen Sie alles ausgedruckt und ausgefüllt zur Anmeldung mit.
  • Zwei Passfotos
  • Das Impfheft im Original (Nachweis Masernschutzimpfung)
 
Bitte beachten Sie zudem, dass im Falle einer Realschulempfehlung (das gilt nicht für eine eingeschränkte Gymnasialempfehlungen) ein Beratungsgespräch erforderlich ist! Terminvereinbarung können per Mail mit Herrn Klein unter: klein@thusnelda-gymnasium.de abgesprochen werden. 
 

 Information über die Anmeldekriterien für die neue Jahrgangsstufe 5 im Schuljahr 2025/26

Für das Schuljahr 2024/25 gilt folgende Verfahrensregelung für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die Jahrgangsstufe 5:

  1. Der Schulträger (Stadt Köln) hat entschieden, dass nur Kinder aufgenommen werden dürfen, die in Köln wohnen. Dieser Beschluss ist bindend.
  2. Anmeldungen, die unter die Härtefallregelung fallen könnten, müssen von den Anmeldenden mit der Anmeldung benannt und schriftlich durch entsprechende Bescheinigungen belegt werden. Hierüber befindet die Schulleitung. Liegt ein Härtefall vor, wird ein Kind mit Kölner Wohnort aufgenommen.
  3. Als Auswahlkriterien für die Aufnahme eines angemeldeten Kindes ziehen wir das Kriterium „Geschwisterkind“ heran.
  4. Im Falle eines Anmeldeüberhangs greift das Losverfahren. Dabei gilt das Kriterium: „Ausgeglichenes Verhältnis von Mädchen und Jungen“.
 

Bei Rückfragen können Sie sich gerne vertrauensvoll an unseren Erprobungsstufenleiter Herrn Klein unter: klein@thusnelda-gymnasium.de richten.

Bild von Franz Bachinger auf Pixabay.